Wenn Sie das gesuchte Werk in den Bozner Gemeindebibliotheken nicht gefunden haben, kann die Stadtbibliothek es aus anderen Südtiroler Bibliotheken ausleihen.
Die Leihfrist beträgt 30 Tage für Bücher und Hörbücher, 7 Tage für DVDs, Audio-CDs und elektronische Medien, 14 Tage für Spiele und Videospiele. Sie werden telefonisch oder per SMS benachrichtigt, wenn die Werke in der Stadtbibliothek eingetroffen sind. Die verleihende Bibliothek bestimmt den genauen Rückgabetermin unter Berücksichtigung der Transportzeiten.
Falls vorgesehen, können Sie eine Verlängerung der Frist beantragen.
Sie sind verpflichtet, die von der verleihenden Bibliothek festgelegten Bedingungen und Einschränkungen einzuhalten, und Sie haften persönlich für den Verlust oder die Beschädigung der entliehenen Medien.
Die Nichteinhaltung der eingegangenen Verpflichtungen und Bedingungen führt zum Ausschluss von der Ausleihe für einen von der zuständigen Führungskraft festgelegten Zeitraum.
Wenn Sie Mitglied der Bibliotheken von Brixen, Bruneck, Sterzing, Sand in Taufers, Toblach, St. Ulrich, Mals, Schlanders, Meran, Lana, Neumarkt, Leifers sind, können Sie Werke der Stadtbibliothek Bozen ausleihen, indem Sie sich an die Bibliothek Ihrer Gemeinde wenden, wo Sie sie abholen können