Beschreibung
Art des Dokuments
Auf der 83. Plenarsitzung am 17. Dezember 1999 verabschiedet die UN-Generalversammlung ohne Abstimmung eine Resolution, nach der der 25. November zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen.
Gewalt gegen Frauen ist auch heute noch ein universelles, viel zu oft unbestraftes Verbrechen mit vielen Gesichtern: Ehrenmorde, Zwangsprostitution, Frauenhandel, Zwangsehen, Genitalverstümmelung, sexuelle Belästigung und Nötigung,
Vergewaltigung, körperliche und psychische Bedrohung und direkte Gewaltanwendung, geschlechtsspezifische Benachteiligung in Familie, Staat und Gesellschaft.
Das Ziel 5 der Agenda 2030 fordert die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen in der ökonomischen Entwicklung, die Eliminierung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, inklusive Eliminierung von Früh- und Zwangsverheiratungen sowie gleichberechtigte Partizipation auf allen Ebenen.
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