Artikel 5: Die einheitliche, unteilbare Republik anerkennt und fördert die örtlichen Selbstverwaltungen; sie verwirklicht in den staatlichen Dienstleistungsbereichen die weitgehendste Dezentralisierung der Verwaltung; sie passt die Grundsätze und Formen ihrer Gesetzgebung den Erfordernissen der Selbstverwaltung und Dezentralisierung an.
Artikel 6: Die Republik schützt mit besonderen Bestimmungen die sprachlichen Minderheiten.
Die Umsetzung von Artikel 5, eine komplexe und umstrittene Angelegenheit, die sich alles andere als geradlinig entwickelt hat, hat die Qualität und das Schicksal der italienischen Demokratie selbst auf den Prüfstand gestellt. Ebenso grundlegend für den demokratischen Rechtsstaat ist der in Artikel 6 verankerte Grundsatz, der den Schutz sprachlicher Minderheiten definiert. Es ist für die Wahrung der Werte der Vielfalt und der Mehrsprachigkeit unverzichtbar, wird jedoch durch die komplexen und tiefgreifenden Veränderungen der heutigen Gesellschaft ständig auf die Probe gestellt.
Ausgehend von diesen Überlegungen werden wir versuchen zu verstehen, wie diese Artikel angewendet wurden, wie sie in der Gegenwart umgesetzt werden können und ob sie in der Lage sind, einem Land gerecht zu werden, das sich stark von dem unterscheidet, in dem unsere Verfassung entstanden ist.
Chiara Galbersanini ist Forschungsstipendiatin für Verfassungs- und öffentliches Recht an der Universität Mailand, wo sie nach einem gemeinsamen Studiengang in Europastudien an den Universitäten Mailand, Barcelona, Montpellier und Stettin ihren Doktortitel in Rechtswissenschaften erworben hat. Sie war wissenschaftliche Koordinatorin bei der internationalen Vereinigung Reset DOC und für das Forschungszentrum Sophia Global Studies tätig. Zu ihren Interessengebieten zählen der Schutz neuer Minderheiten, der Schutz der Grundrechte und die interkulturelle Integration. Zu ihren Veröffentlichungen gehört „La tutela delle nuove minoranze linguistiche nella Costituzione pluralista” (Giappichelli, 2025).
Francesco Palermo ist ordentlicher Professor für vergleichendes öffentliches Recht am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Verona und Direktor des Instituts für vergleichende Föderalismusforschung an der Eurac Research in Bozen. Er ist Rechtsanwalt und Publizist. Er hat an verschiedenen europäischen und amerikanischen Universitäten gelehrt und für die OSZE, den Europarat und die Europäische Union gearbeitet, vor allem im Bereich der Minderheitenrechte. Von 2014 bis 2016 war er Vorsitzender des Beratenden Ausschusses des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten. Er hat zahlreiche Publikationen zu den Themen Autonomie in Südtirol und Minderheitenschutz verfasst.
Das vollständige Programm der Veranstaltung „Gesund und robust – Verfassung” finden Sie hier .
Info: 0471 997940, infobiblio@gemeinde.bozen.it